Directors' Dealings: Veröffentlichung und Mitteilung von Geschäften von Führungspersonen nach § 15 a WpHG
Gemäß § 15 a WpHG in der Fassung des Anlegerschutzverbesserungsgesetzes vom 28. Oktober 2004
müssen u. a. Geschäfte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern börsennotierter Gesellschaften und
ihrer Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartnern in Wertpapieren unserer Gesellschaft nach Mitteilung
unverzüglich veröffentlicht werden, sofern die Gesamtsumme der Geschäfte den Betrag von EUR 5.000,- bis
zum Ende des Kalenderjahres erreicht bzw. übersteigt.
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