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| Beschreibung der PrimaCom Aktienoptionspläne |
| Im Februar 1999 verabschiedete die Gesellschaft einen Aktienoptionsplan zugunsten aller ihrer Mitarbeiter und der Mitarbeiter ihrer Tochterunternehmen und einen Aktienoptionsplan für ihre Führungskräfte und die Führungskräfte ihrer Tochterunternehmen. Die beiden Aktienoptionspläne sehen die Ausgabe von Optionen auf den Kauf von Aktien an berechtigte Mitarbeiter und Führungskräfte vor. Die Gesellschaft ist berechtigt, insgesamt 1.000.000 Aktien auszugeben, davon 300.000 Aktien gemäß dem Aktienoptionsplan für Mitarbeiter und 700.000 Aktien gemäß dem Aktienoptionsplan für Führungskräfte. Im Juli 2000 hat die Gesellschaft zwei neue Aktienoptionspläne aufgelegt, den Aktienoptionsplan für Mitarbeiter mit 150.000 Optionen und den Aktienoptionsplan für Führungskräfte mit 350.000 Optionen. Die Aktienoptionen aus den Plänen aus dem Jahr 2000 dürfen erst ausgegeben werden, wenn die Optionen aus den jeweiligen Plänen aus dem Jahr 1999 vollständig ausgenutzt sind. Die im Rahmen der Aktienoptionspläne zugeteilten Optionen berechtigen die Teilnehmer zur Zeichnung von Aktien zu einem bestimmten Bezugspreis. Die ersten aus den Aktienoptionsplänen ausgegebenen Optionen hatten einen Bezugspreis, der dem ursprünglichen Emissionspreis der Aktien der Gesellschaft von EUR 29,00 entspricht. Der Bezugspreis der Aktienoptionen, die nach dem ersten öffentlichen Angebot (IPO) der Aktien der Gesellschaft aus den Aktienoptionsplänen zugeteilt wurden, entspricht dem durchschnittlichen Schlusskurs der Aktien der Gesellschaft an der Frankfurter Börse in dem der Gewährung der Optionsrechte vorausgehenden Quartal. Jede Option kann erstmals zwei Jahre nach dem Tag der Gewährung ausgeübt werden und zwar nur, wenn der Durchschnitt der Schlusskurse der Aktien der Gesellschaft an der Frankfurter Börse an den fünf der Ausübung der ersten Option unmittelbar vorausgehenden Handelstage mindestens 120% des entsprechenden Optionskaufpreises beträgt, bereinigt um etwaige Kapitalerhöhungen bzw. - senkungen. Die im Rahmen der Aktienoptionspläne ausgegebenen Optionen werden über eine 3-Jahres-Periode unverfallbar. Ein Drittel der Aktienoptionen wird zum ersten Jahrestag der Gewährung unverfallbar und die verbleibenden Optionen werden in gleichen monatlichen Stückzahlen innerhalb der nächsten zwei Jahre unverfallbar. Die unverfallbar gewordenen Optionen können erstmals ab dem zweiten Jahrestag ihrer Gewährung ausgeübt werden. Falls der Dienstvertrag eines Teilnehmers endet, bevor seine Optionen vollständig unverfallbar geworden sind, werden für jeden vollem Beschäftigungsmonat, gerechnet ab dem Tag der Gewährung der Optionen bis zum Datum der Beendigung des Dienstvertrages, jeweils 1/36 der dem Teilnehmer gewährten Optionen unverfallbar. Die unter dem Allgemeinen Aktienoptionsplan gewährten Optionen berechtigen die teilnehmenden Mitarbeiter je nach Dauer seiner Anstellung bei der Gesellschaft oder einer deren Tochtergesellschaft zum Kauf von Aktien mit einem aggregierten Ausübungspreis, von zwischen 50% und 100% des Grundjahresgehaltes des Teilnehmers im Zeitpunkt der Optionsgewährung. Die Anzahl der an Teilnehmer des Optionsplans für Führungskräfte ausgegebenen Optionen hängt von der Position des Teilnehmers in der Gesellschaft ab. Jedem Mitglied des Vorstandes stehen Optionen für 100.000 Aktien zu. Die Anzahl der an andere Führungskräfte ausgegebenen Optionen liegt zwischen 5.000 und 35.000 Aktien.. Am 31. Dezember 2002 waren unter beiden Aktienoptionsplänen insgesamt 1.015.670 Optionen zu einem durchschnittlichen Ausübungspreis von EUR 27,71 gewährt worden. Die Optionsrechte, die aus den Aktienoptionsplänen gewährt werden, sind nicht übertragbar und nicht vererbbar. Sie verfallen, wenn das Dienstverhältnis innerhalb von sechs Monaten nach Optionsgewährung, aus welchen Gründen auch immer, beendet wird. Die Gesellschaft kann von den Teilnehmern verlangen, die durch Ausübung der Option erworbenen Aktien nicht vor Ablauf von sechs Monaten nach dem Tag der Ausübung des Optionsrechts zu veräußern. Abgesehen davon unterliegen die Teilnehmer des allgemeinen Aktienoptionsplans für Mitarbeiter - vorbehaltlich aktienrechtlicher Bestimmungen - keinen Beschränkungen hinsichtlich des Verkaufs ihrer Aktien. Die Teilnehmer des Aktienoptionsplans für Führungskräfte sind zur Ausübung ihrer Optionsrechte berechtigt, soweit diese angewachsen sind und während der Ausübungsfrist zum Verkauf ihrer Aktien der Gesellschaft berechtigt, unabhängig davon, ob sie die Aktien durch Ausübung der Ihnen aus dem Aktienoptionsplan für Führungskräfte gewährten Optionen oder auf andere Weise erworben haben. Die Ausübungsfrist beginnt einen Tag und endet fünfzehn Tage nach einer Hauptversammlung der Gesellschaft bzw. nach Veröffentlichung eines Managementberichtes (Quartalsbericht) oder des Jahresberichtes der Gesellschaft. Für den Fall einer Verschmelzung der Gesellschaft oder einer Restrukturierung des Kapitals der Gesellschaft werden die Teilnehmer Ersatzaktien oder andere Rechte mit vergleichbarem Wert erhalten. Die Optionen verfallen ferner, wenn die Ausübungsfrist abgelaufen ist, was fünf Jahre nach Gewährung der Optionen eintritt, Gläubiger des Teilnehmers eine Vollstreckung in die Optionsrechte des Teilnehmers durchführen, im Falle der Zahlungsunfähigkeit eines Teilnehmers und bei Kündigung des Teilnehmers aus wichtigem Grund. |